Weitere Anträge rund um die Pflege
Pflegebedürftige Menschen können viele verschiedene Hilfen und Unterstützungen beantragen. Die Antragsformulare für die Pflege- und Krankenkassenleistungen finden Sie als Download-Dokumente auf den Websites der Krankenkassen. In manchen Fällen reichen auch formlose Anträge (zum Beispiel per Telefon).
Daneben besteht die Möglichkeit, Zuschüsse und Kredite für barrierefreien Umbau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen. Altersgerechte Umbaumaßnahmen unterstützen zudem die Bundesländer mit Fördermitteln.
Gesetzliche Ansprüche haben aber nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ihre Angehörigen, wenn sie die Pflege übernehmen. Sie können eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Freistellung für einen bestimmten Zeitraum beim Arbeitgeber beantragen.
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anträge rund um Pflege und erklären Ihnen, welche Leistungen sich hinter ihnen verbergen.
Pflegekassenleistungen
- Antrag auf Pflegegeld
- Antrag auf Tages- oder Nachtpflege
- Antrag auf vollstationäre Pflege
- Antrag auf Verhinderungspflege
- Antrag auf Kurzzeitpflege
- Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
- Antrag auf Wohngruppenzuschlag
Krankenkassenleistungen
- Antrag auf Hilfsmittel
- Antrag auf stationäre Hospizpflege
Fördermittel für barrierefreie Umbauten: Pflegekasse, KfW und die Bundesländer
- Antrag auf Fördermittel für barrierefreien Umbau
Langfristige Arbeitsverhinderung/ Arbeitszeitreduzierung
- Antrag auf Pflegezeit
- Antrag auf Familienpflegezeit
Pflegekassenleistungen
Antrag auf Pflegegeld
Das Pflegegeld ist dazu gedacht, pflegende Angehörige oder Freunde zu entlohnen. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die damit für die Hilfen und Unterstützungen der selbst organisierten Pflegeperson bezahlt.
Antrag auf Tages- oder Nachtpflege
Pflegebedürftige Menschen können tagsüber oder nachts in Pflegeeinrichtungen betreut werden. Die teilstationäre Pflege verschafft pflegenden Angehörigen Entlastung und ermöglicht es vielen von ihnen, Beruf und Betreuung miteinander zu vereinbaren.
Antrag auf vollstationäre Pflege
Ist eine ambulante oder teilstationäre Betreuung nicht möglich, können pflegebedürftige Menschen eine vollstationäre Versorgung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für die Heimunterbringung mit Pauschalbeträgen. Die Höhe dieser Beträge hängt vom Pflegegrad ab.
Antrag auf Verhinderungspflege
Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, wenn ihre Pflegeperson einmal Vertretung benötigt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der pflegende Angehörige zum Arzt muss oder in den Urlaub fährt. In dieser Situation kann ein professioneller Pflegedienst die Pflege kurzzeitig übernehmen. Der Antrag auf Verhinderungspflege sollte vor der Verhinderungszeit gestellt werden, aber auch eine rückwirkende Beantragung ist prinzipiell möglich.
Antrag auf Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sich für eine begrenzte Zeit vollstationär betreuen lassen. Das kann beispielsweise dann nötig werden, wenn der pflegende Angehörige selbst erkrankt und sich vorübergehend nicht um die Pflege kümmern kann. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der oder die Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt.
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld und kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine kurzzeitige Lohnersatzleistung für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und aufgrund der Pflege nicht zur Arbeit gehen können. Die Pflegekasse erstattet Betroffenen einen Teil ihres Bruttogehaltes für bis zu zehn Arbeitstage. Bei Ihrem Arbeitgeber müssen Sie in einem solchen Akutfall parallel einen Antrag auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung stellen beziehungsweise ihm den Arbeitsausfall ankündigen. Sind die Anforderungen gegeben, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, der Arbeit kurzzeitig fernzubleiben.
- Neben dem Antrag ist auch ein ärztliches Attest erforderlich, das den Pflegebedarf für den Zeitraum der Arbeitsverhinderung bestätigt.
- Den Antrag sollten Sie so schnell wie möglich stellen – am besten schon, wenn sich der akute Pflegebedarf abzeichnet.
Lesen Sie dazu unseren Artikel zum Thema Pflegeunterstützungsgeld oder nutzen Sie direkt die folgenden Anträge im Download:
Download ❘ Antrag auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Füllen Sie diesen Antrag direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen diesen zeitnah Ihrem Arbeitgeber vor. Eventuell benötigen Sie auch eine ärztliche Bescheinigung über den Pflegebedarf des oder der Angehörigen.
Download ❘ Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und schicken diesen an die Pflegekasse. Das ärztliche Attest und einen Lohnnachweis nicht vergessen.
Antrag auf Wohngruppenzuschlag
Eine pflegebedürftige Wohngruppe kann zusätzlich zu einem ambulanten Pflegedienst oder zu einer Pflegeperson eine weitere Person (Präsenzkraft) beauftragen, sie im Alltag zu unterstützen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, Wohngruppenzuschlag zu beantragen. Der Anspruch darauf besteht ab dem Monat der Antragstellung.
Krankenkassenleistungen
Antrag auf Hilfsmittel
Die Krankenkasse erstattet einen Großteil der Kosten für ärztlich verordnete (Pflege)-Hilfsmittel wie auch wie Rollatoren oder Badewannenlifter. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro) entrichten. Die Antragstellung erfolgt nach einer ärztlichen Verordnung.
Antrag auf Erstattung der Stromkosten für Hilfsmittel
Falls Sie elektrische Hilfsmittel verwenden, die Ihnen vom Arzt verordnet wurden, können Sie sich die dafür anfallenden Stromkosten von der Krankenkasse erstatten lassen – und das sogar für bis zu vier Jahre rückwirkend. Voraussetzung ist nur, dass die entsprechenden Geräte von der Kasse bezahlt wurden.
Antrag auf stationäre Hospizpflege
Todkranke Menschen können sich in einem Hospiz pflegen und palliativmedizinisch versorgen lassen. Das Hospizpersonal begleitet den Sterbenden seelsorgerisch und sorgt für einen möglichst friedvollen und schmerzfreien Sterbeprozess. Die Antragstellung erfolgt nach einer ärztlichen Verordnung.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Antrag auf Pflegezeit
Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, können sich für bis zu sechs Monate eine teilweise oder vollständige Freistellung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Zu beachten ist, dass hierbei kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, sofern der Betroffene nicht seine Arbeitstätigkeit in Teilzeit fortsetzt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, zur Überbrückung der Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.Antrag auf Familienpflegezeit
Muss sich ein Beschäftigter über einen langen Zeitraum um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmern, hat er auch die Möglichkeit, seine Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren auf 15 Wochenstunden zu reduzieren. Die Freistellung für eine sechsmonatige Pflegezeit und die Familienpflegezeit sind kombinierbar.
Anträge zum Download
Informieren Sie sich detailliert über Pflegezeit & Familienpflegezeit in unserem Artikel oder nutzen Sie direkt unsere online ausfüllbaren Anträge für Ihren Arbeitgeber.
Download ❘ Antrag auf Familienpflegezeit
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen diesen Ihrem Arbeitgeber vor.
Download ❘ Antrag auf Pflegezeit
Füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf direkt am Computer aus. Nach dem Ausdrucken unterschreiben Sie ihn und legen diesen Ihrem Arbeitgeber vor.
Fördermittel für barrierefreie Umbauten: Pflegekasse, KfW und die Bundesländer
Antrag auf Fördermittel für barrierefreien Umbau
Fördermittel für barrierefreien Umbau erhalten pflegebedürftige Menschen von der Pflegekasse, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und den Bundesländern.
- Bei der Pflegekasse kann der Antrag auf Zuschuss für barrierefreie Umbauten auch nachträglich gestellt werden, allerdings empfiehlt es sich, es vorab zu tun.
- Bei der KfW wird der Antrag auf Zuschuss/Kredit für den Umbau immer vor Beginn der Maßnahmen gestellt.
- Die Fördermittel, welche die Bundesländer anbieten, müssen in der Regel ebenfalls vor Umbaubeginn gestellt werden.
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