Finanzierung & Versicherungen
Alles zur Finanzierung der Pflege, zu Sozialleistungen und privaten Zusatzversicherungen
In Deutschland ist die Pflegeversicherung für jede krankenversicherte Person Pflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese privat oder gesetzlich über die Krankenkassen versichert ist. Ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens wird dafür monatlich von den Erwerbstätigen abgeführt. Mit dem Geld werden die Pflegeleistungen finanziert, die Pflegebedürftige brauchen, um ihre Pflege – oder zumindest Teile der Pflege – zu finanzieren.Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen oft nicht aus
Je nach Pflegegrad und Pflegeaufwand reichen in vielen Fällen die Kassenleistungen nicht aus. Insbesondere bei der stationären Unterbringung in Pflege- beziehungsweise Altenheimen reicht der erstattungsfähige Teil der Aufwendungen oft bei weitem nicht an die Gesamtkosten heran. Für den Eigenanteil muss neben der eigenen Rente oft die Familie finanziell helfen. Alleinstehende Menschen müssen oft zusätzlich staatliche Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Damit Sie sich einigermaßen zurecht finden in einem Dschungel von unterschiedlichsten Leistungen, haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Außerdem erfahren Sie hier in kompakter Form, was Sie über die wichtigsten privaten Zusatzversicherungen für Pflege wissen sollten. Denn: Wir werden immer älter und die Pflegewahrscheinlichkeit nimmt zu. Für manche ist die Zusatzversicherung vielleicht eine lohnenswerte Absicherung.
Pflege finanzieren
Neben den Leistungen der Pflegekassen gibt es finanzielle Hilfen der Sozialämter und zahlreiche Möglichkeiten, mit Vorsorge und Förderung Teile der Pflege zu finanzieren. Und viele Eigenleistungen lassen sich steuerlich absetzen.- Leistungen der Pflege- und Krankenkassen
- Sozialleistungen – Hilfe zur Pflege
- Finanzierung von pflegegerechtem Wohnen
- Private Pflegezusatzversicherungen
- Immobilienverrentung
- Pflegekosten von der Steuer absetzen
1.1. Pflegebedürftigkeit
1.1.1. Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Die Pflegebegutachtung 1.1.2. Pflegebedürftigkeit bei Kindern – Die Pflegebegutachtung