Krankenkasse
Auch die Krankenkassen sind in bestimmten Fällen für Pflegeleistungen zuständig. Grundvoraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse deckt Kosten für Maßnahmen, die zur Behandlung, Linderung und Verhütung von Erkrankungen und Beschwerden dienen. Die Maßnahmen müssen dabei als medizinisch notwendig anerkannt werden. Gesetzliche Kassen verrechnen die Kosten direkt mit dem jeweiligen medizinischen Dienstleister. Privatversicherte bezahlen hingegen selbst und lassen sich nachträglich die Kosten von Ihrer Versicherung erstatten.Alle Pflegeleistungen der Krankenkasse
Hier ein Überblick über die Leistungen im Bereich Pflege, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Klicken Sie für nützliche Informationen auf die entsprechenden Links in der Liste.
- Kurzzeitpflege / Überleitungspflege
- Behandlungspflege
- Krankenbeförderung
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- Außerklinische Intensivpflege (Beatmungspflege, Wachkoma)
Zu einem Überblick der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen
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