Pflegegrad 4

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 ist einer von fünf Pflegegraden, die das Maß der Pflegebedürftigkeit von Menschen festlegen, die nicht mehr alle alltäglichen Verrichtungen komplett allein durchführen können. Vor 2017 gab es ein System aus Pflegestufen, das nach einer grundlegenden Reform von den Pflegegraden abgelöst wurden.

Die Pflegegrade werden in einer Begutachtung meistens vor Ort festgestellt. Das bedeutet, ein Gutachter der Krankenkassen kommt zu den pflegebedürftigen Menschen nach Hause, um den Grad der Selbstständigkeit festzustellen.

Nach welchen Kriterien eine Einstufung erfolgt und wie die Begutachtung dazu genau abläuft, erfahren Sie in unserem Artikel zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Pflegedienst bei der Arbeit, Pflegeheim

Voraussetzungen: Wann erhalte ich Pflegegrad 4?

Bei der Pflegebegutachtung geht der Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einen Fragenkatalog durch, der sechs Lebensbereiche und 64 Kriterien abdeckt. Er vergibt dann eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100, nach der die Zuordnung erfolgt. Für Pflegegrad 4 ist eine Punktzahl von mindestens 70 bis unter 90 notwendig. Nach der Definition im Sozialgesetzbuch handelt es sich hierbei um „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“.

Nutzen Sie auch unseren Pflegegradrechner, um eine ungefähre Idee des Pflegegrads einer betroffenen Person zu bekommen.

Wie hoch sind die Leistungen in Pflegegrad 4?

Die Leistungen für häusliche oder stationäre Pflege sind je nach Schwere der Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Menschen gestaffelt. Neben finanziellen Leistungen für die notwendigen Pflegemaßnahmen gibt es beispielsweise auch kurzzeitige Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige oder Zuschüsse für den Umbau des Eigenheims der oder des Pflegebedürftigen. In der Tabelle finden Sie alle Leistungen, auf die Sie mit Pflegegrad 4 Anspruch haben. Klicken Sie auf die Links, um alle Details zu den einzelnen Leistungen zu erfahren:

Leistungen Pflegegrad 4
Pflegegeld (Geldleistung bei privater häuslicher Pflege)  728 EUR
Pflegesachleistung (häusliche Pflege durch Pflegefachkraft oder Pflegedienst)  1.693 EUR 
Teilstationäre Pflege (zusätzliche Leistung zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung)  1.612 EUR 
Vollstationäre Versorgung (Pauschale bei kompletter Unterbringung in Pflegeeinrichtung)  1.775 EUR 
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 EUR 
Kurzzeitpflege (stationäre Pflege bis max. 8 Wochen pro Jahr) pro Kalenderjahr 1.774 EUR / Jahr
Entlastungsbetrag (soll pflegende Angehörige entlasten und ist zweckgebunden)  125 EUR 
Verhinderungspflege (private Pflegeperson setzt aus; max. 6 Wochen pro Jahr)  1.612 EUR / Jahr 
Verbesserung des Wohnumfeldes (Zuschuss zu baulichen Verbesserungen)  4.000 EUR pro Maßnahme 
Wohngruppenzuschlag (für zu Pflegende in ambulant betreuten Wohngruppen)  214 EUR 
Pflegeunterstützungsgeld Lohnersatz für pflegende Angehörige, die sich kurzfristig und für maximal 10 Tage um die Pflege einer oder eines Verwandten kümmern müssen. 90 % bzw. 100 % des ausgefallenen Nettolohns. Antragssteller ist die pflegebedürftige Person.

Wichtig: Pflegegeld und Pflegesachleistung sind je nach Bedarf kombinierbar, können allerdings nicht einfach addiert werden. Oft kommt es vor, dass Angehörige einen großen Teil der häuslichen Pflege übernehmen, für bestimmte Tätigkeiten aber auch einen mobilen Pflegedienst engagieren. Wenn Sie also nicht das monatliche Maximum der Sachleistung in Anspruch nehmen, steht Ihnen weiteres Pflegegeld für die private häusliche Pflege zu. Diese wird anteilig berechnet. Alles zur Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung sowie eine Beispielrechnung finden sie im Artikel Kombinationsleistung.

Welche Hilfe gibt es für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche haben neben dem Pflegegeld und dem Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse auch die Möglichkeit, insbesondere Arbeitsausfälle durch staatliche Kreditleistungen wie Pflegezeit und Familienpflegezeit zu kompensieren. Lesen Sie dazu den Artikel zur Hilfe für pflegende Angehörige.

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