Die Leistungen der Krankenkassen
Was zahlen auch die Krankenkassen für Pflege?
Auch die Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen Leistungen, die pflegebedürftige Menschen benötigen. Oft ist es schwierig für den Laien die Abgrenzung zu den Leistungen der Pflegeversicherung herauszufinden. Grundsätzlich gilt aber: Voraussetzung für Krankenkassenleistungen ist die ärztliche Verordnung.
Auf diesen Seiten erfahren Sie, wann und wie auch die Krankenkassen – und eben nicht die Pflegekassen – für bestimmte Arten der Pflege aufkommen.
Ganz typisch ist die ärztlich verordnete Pflege, die Behandlungspflege. Hier wird für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen Pflege in häuslicher Umgebung bezahlt, wenn beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt nicht möglich ist oder er damit verkürzt wird.
Auch gibt es die sogenannte Kurzzeitpflege, die über die Krankenkassen abgerechnet werden kann, wenn kein Pflegegrad vorliegt. Und ebenso können notwendige Transporte pflegebedürftiger Personen nach Verordnung von der Krankenkasse übernommen werden. Alles zu den Krankenkassenleistungen finden Sie unten, wenn Sie den gewünschten Bereich anklicken.
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